Vietnam: Neue Anreize für Wissenschafts- und Technologieunternehmen
Die vietnamesische Regierung hat die Verordnung Nr. 13/2019/ND-CP („Verordnung Nr. 13“) veröffentlicht, welche Wissenschafts- und Technologieunternehmen Begünstigungen, wie Steuersenkungen, Steuerbefreiungen, Kreditanreize sowie freie oder ermäßigte Pachtgebühren für Land- und Wasserflächen, bietet.
Die Verordnung Nr. 13 ist am 20. März 2019 in Kraft getreten.
Wissenschaftliche und technologische Unternehmen
Derzeit hat Vietnam über 390 Unternehmen, welche als Wissenschafts- und Technologieunternehmen zertifiziert sind sowie 43 Unternehmen, welche als High-Tech Unternehmen ermessen werden.
Einige weitere Firmen, welche die Anforderungen zu Wissenschafts- und Technologieunternehmen erfüllen, warten noch auf ihre Zertifikate.
Die Zertifikate sind die Voraussetzung zum Erhalt von politischen Anreizen sowie anderer politischer Unterstützung.
Wissenschaftliche und technologische Ergebnisse
Wissenschaftliche und technologische Ergebnisse können definiert werden als:
- Erfindungen, Versorgungslösungen, Industriedesigns, Designs für integrierte Schaltkreise oder Varianten zu Halbleiterwerken, welche in Übereinstimmung mit dem Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt sind oder international in Übereinstimmung mit einem, durch Vietnam unterschriebenen, internationalem Abkommen registriert sind. Für Computerprogramme muss das Urheberrecht registriert werden (Eintragungsurkunde des Urheberrechts);
- Neue Nutztierrassen, neue Pflanzensorten, neue Wassertierrassen und sonstige vom Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung anerkannte technologische Fortschritte;
- Ergebnisse sämtlicher Arbeiten, welche Wissenschafts- oder Technologiepreise durch staatliche Stellen erhalten haben;
- Ergebnisse, welche durch staatliche Stellen zertifiziert oder anerkannt wurden; und
- Übertragene Technologien, welche durch eine staatliche Stelle zertifiziert wurden.
Anreize
Unternehmenssteuern
Einkommen, welches durch die Entwicklung oder den Verkauf von Produkten gewonnen wird, welche durch die Forschung und Entwicklung (F&E) durch wissenschaftliche und technologische Unternehmen entwickelt wurden, erhält Senkungen und Befreiungen der Unternehmenssteuer, ähnlich zu neuen Investitionsprojekten im Bereich der F&E.
Unternehmen werden für vier Jahre von der Unternehmenssteuer befreit und erhalten eine Steuersenkung von 50 Prozent für die folgenden neun Jahre.
Um diese Steueranreize zu erhalten müssen Unternehmen jedoch sicherstellen, dass deren wissenschaftliche und technologische Projekte in dem besagten Finanzjahr mindestens 30 Prozent des gesamten Umsatzes ausmachen.
Pachtgebühren für Land- und Wasserflächen
Laut der Verordnung Nr. 13 erhalten wissenschaftliche und technologische Unternehmen eine von dem Department of Science and Technology festgesetzte Senkung oder Befreiung der Pachtgebühren für Land- und Wasserflächen.
Kreditanreize
Wissenschaftliche und technologische Unternehmen mit Hypotheken haben nun Zugang zu Vorzugsdarlehen von Geschäftsbanken, mit einer Zinssenkung von maximal 50 Prozent.
Projekte, die von dem National Technological Innovation Fund oder dem Science and Technology Development Fund der Ministerien und Regierungsbehörden finanziert werden, haben einen Anspruch auf Kredite mit Vorzugszinsen oder Garantien für die Aufnahme von Krediten bei Geschäftsbanken.
Für umsetzbare wissenschaftliche und technologische Entwicklungsprojekte erhalten Unternehmen Vorzugsdarlehen von dem National Fund for Technological Renewal und dem Fund for Scientific and Technological Development des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie sowie anderer relevanten Ministerien.
Import- und Exportsteuern
Wissenschaftliche und technologische Unternehmen erhalten außerdem Import- und Exportsteueranreize für F&E, Produktion und andere Geschäftstätigkeiten.
Zusätzliche Unterstützung
Neben diesen Anreizen erhalten wissenschaftliche und technologische Unternehmen auch freien und bevorzugten Zugang zu den Geräten und Einrichtungen der nationalen Laboratorien, staatlichen Forschungs- und Technologieeinrichtungen sowie Technologie-Inkubatoren. Sie müssen ausschließlich für die zur Durchführung der F&E-Aktivitäten erforderlichen Rohstoffe aufkommen.
Bei der Registrierung von Landnutzungs- und Hauseigentumsrechten sind diese Unternehmen ebenfalls von den Registrierungsgebühren befreit.
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