Investitionsschutz im EU – Vietnam Freihandelsabkommen
Vietnam und die EU haben vor kurzem die Rechtsprüfung ihres EU-Vietnam-Freihandelsabkommens (EVFTA) abgeschlossen. Das Abkommen wird nun in 22 EU-Amtssprachen übersetzt und dem Europäischen Parlament zur endgültigen Genehmigung vorgelegt. Neben dem Freihandelsabkommen haben die EU und Vietnam auch gemeinsame Gespräche über ein Investitionsschutzabkommen (IPA) abgeschlossen, welches getrennt von dem Freihandelsabkommen verhandelt wird. Das IPA, das derzeit einer rechtlichen Überprüfung unterzogen wird, zielt darauf ab, Investoren und Investitionen in der EU und in Vietnam zu schützen.
Investorenschutz
Das IPA als Teil des Freihandelsabkommens, ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Ländern, die darauf abzielt, Investoren und Investitionen in einem Gastland zu schützen. Es gewährleistet, dass sie fair behandelt werden und nicht diskriminiert werden.
Bei Streitigkeiten zwischen einem Investor und einem Gastland können sich in der Regel Anleger an das Internationale Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten der Weltbank (ICSID) oder weitere ähnliche Gerichte wenden, die im Rahmen ihres jeweiligen Freihandelsabkommens zur Abwicklung zugelassen sind.
Im Falle von EVFTA haben sich beide Parteien dazu bereit erklärt, ein ständiges Gericht einzurichten, um solche Probleme zu behandeln. Dieses Gericht wurde als “Tribunal” bezeichnet. Dies schützt nicht nur die Investoren und ihre Investitionen, sondern schützt auch das Recht eines Landes, die Umsetzung der öffentlichen Politik zu überwachen. Darüber hinaus wird dieses Gericht als unabhängiges Gremium zur neutralen Streitschlichtung beitragen.
Das EU–Vietnam Justizsystem und Tribunale
Im Rahmen des EVFTA wird ein System zur dauerhaften Beilegung von Streitigkeiten eingerichtet.Mögliche Themenim Zusammenhang mit den Investitionsschutzbestimmungen des Freihandelsabkommens werden beispielsweise der Schutz vor entschädigungsloser Enteignungsein.
Staatliche und regionale Amtsgerichte dürfen EntscheidungendieserGerichte nicht anfechtenoder gar in sie einschreiten. Dadurch solle Transparenz und Fairnessgewährleistet sein.
Mitglieder
Nach EVFTA wird das Tribunal aus neun Mitgliedern bestehen. Die EU und Vietnam werden jeweils drei Mitglieder ernennen. Die übrigen drei sollen eines Drittlandes angehören.
Gerichtsverhandlungsprozess
Alle juristischen Fälle werden von einem dreiköpfigen Team des Tribunals verhandelt, wobei die EU, Vietnam und ein Drittland gleichermaßen vertreten werden sollen. Die drei Mitglieder werden vom Präsidenten des Gerichts unter der Bedingung ausgewählt, dass das Drittland den Vorsitz Gruppe stellt.
Einsprüche
Nach EVFTA kann ein Antragsteller die Entscheidung des Gerichts innerhalb von 90 Tagen bei einem ständigen Berufungsgericht anfechten. Dafür gäbe es zahlreiche Gründe wie Rechtsfehler, Tatsachenirrtümer und die allgemeine Verfahrensungerechtigkeit der Gerichtsentscheidung.
Wenn innerhalb von 90 Tagen keine Berufung eingelegt wird, gilt die Entscheidung des Gerichts als endgültig. Das Berufungsgericht wird aus sechs Mitgliedern bestehen, jeweils zwei aus der EU und Vietnam und zwei aus einem Drittland.
Alternative Streitbeilegung
Bevor ein Antragsteller das Gericht kontaktiert, kann er eine Beratung oder Schlichtung beantragen. Beratungen finden entweder in Hanoi, Brüssel, oder in der Hauptstadt eines Mitgliedstaats der EU statt. Es kann auch durch Videokonferenz oder an anderen Orten, wenn von den beteiligten Parteien vereinbart, durchgeführt werden.
Im Falle der Schlichtung wird ein Vermittler durch Vereinbarung der Streitparteien ernannt und kann Mitglied des Tribunals werden.
Wenn ein Streitfall nicht innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung der Beratungsanfrage beigelegt wird, kann ein Antragsteller eine Absichtserklärung zur Einreichung eines Anspruchs zustellen. Wenn ein Streitfall nicht innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der Absichtserklärung oder sechs Monate nach Einreichung der Beratungsanfrage beigelegt wird, kann er seinen Anspruch an das Gericht weiterleiten. Ein Antragsteller kann jedoch keinen Anspruch bei dem Gericht einreichen, wenn der Anspruch bereits vor einem anderen inländischen oder internationalen Tribunal oder Gericht bearbeitet wird.
Gegenwärtig ist Vietnam nach Singapur der zweitgrößte Handelspartner der EU in ASEAN. Das bilaterale Handelsvolumen im Jahr 2017 erreichte 55,1 Milliarden USD.
Das Handelsabkommen, das beide Parteien bis 2019 in Kraft treten lassen wollen, wird über 99 Prozent der Tarife beseitigen. Das Freihandelsabkommen wird Vietnams BIP bis 2020 um 3,2 Milliarden Dollar, bis 2025 um 6,7 Milliarden Dollar und bis 2030 um 7,2 Milliarden Dollar anheben.
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