Eine Einführung in die Transferpreise Vietnams
Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der Transferpreisrichtlinien Vietnams wurden ursprünglich mit dem Rundschreiben 117/2005/TT-BTC im Dezember 2005 veröffentlicht. Dieses wurde vom Rundschreiben 66/2010/TT-BTC, welches im April 2010 in Kraft trat, ersetzt. Der größte Unterschied des Rundschreibens 66 war, dass mehr Informationen bzgl. der Offenlegung nahestehender Unternehmen, bereitgestellt wurden.
Das Rundschreiben 66 erfordert die Einreichung des Erklärungsformulars des Transferpreises (GCN-01/QLT für die Jahre 2010-2013 und das Formular 03-7/TNDN ab dem 01. Januar 2014) zusammen mit der Jährlichen Körperschaftsteuererklärung des Unternehmens, nach Ende des Geschäftsjahres innerhalb von 90 Tagen. Steuerzahler müssen ebenfalls auf die Aktualität der Transferpreisdokumentation achten.
Bezüglich des Rundschreibens 66 müssen Unternehmen proaktive Schritte machen, um ihre Transferpreisgestaltungen und die Dokumentationsanforderungen zu dokumentieren. Es gibt scharfe Strafen bei jeder Nicht-Einhaltung der lokalen Transferpreisregulierungen. Eine Steuerprüfung kann angeordnet werden, wenn Zweifel an Einhaltung der Bestimmungen für Transferpreise aufkommen.
Im Allgemeinen müssen betreffende Transaktionen mittels Fremdvergleich zwischen dem ausländischen und dem lokalem Unternehmen durchgeführt werden. Umfassende Auskünfte werden im Allgemeinen von allen nahestehenden Unternehmen verlangt, ebenso für die Auswahl und Beantragung der am besten geeigneten Transferpreismethode.
Folgt man allen betreffenden Transferpreisregulationen kann dies sehr komplex und zeitaufwändig sein. Daher wird es empfohlen, dass Unternehmen Beratungsgesellschaften beauftragen, um durch diese durch das Verfahren geleitet zu werden und so unnötige Steuerprüfungen und Strafen vermieden werden können.
Verrechnungspreisabkommen
Das Programm zum Verrechnungspreisabkommen (Advance Pricing Arrangement – APA), erlaubt es den Steuerzahlern, im Voraus die Steuerbehandlungen der Transferpreise mit nahestehenden Unternehmen zu organisieren.
Grundsätzlich werden Transferpreise gebraucht, wenn zwei nahestehende Unternehmen Güter austauschen anstatt sie von Dritten zu erwerben. Für steuerliche Zwecke wird von den Unternehmen gefordert, den Austausch von Gütern gemäß dem Fremdvergleichsgrundsatz aufzuzeichnen, welcher die Preise nahestehender Unternehmen darstellt, welche mit den von Dritten vergleichbar sein sollten.
Vietnamesische Steuerbehörden achten besonders auf Verrechnungspreise, da Unternehmen diese absichtlich unterbewerten könnten, um so eine höhere Steuerlast zu vermeiden. Als solches wird das APA Programm im Vorfeld schon die Preise eines Unternehmens unter Berücksichtigung des Fremdvergleichsgrundsatzes bestimmen und wird ebenso mühsame Compliance Verfahren und Steuerstreitigkeiten reduzieren.
DAZU: Dienstleistungen von Dezan Shira & Associates
Der Richtlinienentwurf wird Vietnams Transferpreismechanismus ankurbeln, um mehr mit denen der internationalen Praxis übereinzustimmen. Sie wurden durch Anregungen von der OECD und einigen anderen Steuerrechtsprechungen aus aller Welt entwickelt.
Das APA Programm wird in zwei Hauptphasen umgesetzt:
- In der beratenden Vorgesprächsphase, wird das GDT (General Department of Taxation) das zukünftige Geschäftsmodell bzw. die zukünftige Rechtsform und eine akzeptable Verrechnungspreisgestaltung prüfen.
- Nach Aufnahme in das APA Programms, wird das Unternehmen weiter mit den vereinbarten Transferpreisen arbeiten und zudem ein minimales Compliance Verfahren haben.
Ein Unternehmen kann diese Transferpreise für bis zu fünf Jahre festlegen, bevor sie von dem GDT wieder geprüft werden.
Gemäß des Richtlinienentwurfes wird es Unternehmen die das neue APA Programm benutzen außerdem erlaubt sein, unabhängige Berater anzustellen, um bei dem Antragsverfahren Hilfestellung zu leisten und Unternehmen können jederzeit vom Antragsverfahren zurücktreten.
Einige internationale Unternehmen – einschließlich Samsung – nehmen an dem dreijährigen APA Pilot Programm (welches noch bis 2016 läuft) des Finanzministeriums teil.
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