Einführung in die Import- und Exportbestimmungen Vietnams

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Sobald ein Investor seine Handelsgesellschaft in Vietnam etabliert hat, ist es wichtig, dass die angestellten Arbeitnehmer ein tiefes Verständnis für die Ein- und Ausfuhrbestimmungen des Landes erlangen. Die nun folgenden Abschnitte legen die wichtigsten Erkenntnisse dar, denen sich Unternehmen bewusst sein müssen, bevor sie ihre Handelsaktivitäten in Vietnam starten.

Verfahren der Im- und Exportlizenzvergabe

Unternehmen, die in Vietnam eine Handelsgesellschaft gründen wollen, brauchen dafür keine Import-/ Exportlizenz. Um jedoch ordnungsgemäß Import-/Exportgeschäfte betreiben zu können, muss sich ein ausländischer Investor beim Amt für Planung und Investition (Department of Planning and Investment, DPI) registrieren. Darüber hinaus sind ausländische Investoren, die Import-/Exportaktivitäten in Vietnam durchführen wollen dazu verpflichtet, ein Investitionszertifikat zu besitzen. Unternehmen, die Import-/Exportaktivitäten in ihre bisherige Geschäftstätigkeit einbeziehen möchten, müssen das Verfahren zur Anpassung des Investitionszertifikats durchlaufen.

Laut Rundschreiben 34/2013/TT-BCT gibt es bestimmte Waren, die ausländisch investierte Unternehmen nicht aus Vietnam exportieren oder nach Vietnam importieren dürfen. Zu den Waren, die nicht exportiert werden dürfen, gehört Erdöl und Waren wie Zigarren, Tabak, Erdöl, Zeitungen, Zeitschriften und Flugzeuge. Für bestimmte Waren muss die Handelsgesellschaft eine Ein- oder Ausfuhrgenehmigung bei der Regierung beantragen. Dazu gehören:

  • Waren, die in Übereinstimmung mit internationalen Verträgen bei denen Vietnam Vertragspartner ist, der Ausfuhrkontrolle unterliegen;
  • Waren für den Export, die vom Ausfuhrkontingent ausländischer Staaten betroffen sind;
  • Waren, die in Übereinstimmung mit internationalen Verträgen bei denen Vietnam Vertragspartner ist, der Einfuhrkontrolle unterliegen;
  • Explosive Stoffe und industrielle Sprengstoffe.

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Alle Ein- und Ausfuhren müssen den relevanten Regierungsvorschriften für Quarantäne, Lebensmittelsicherheit und Qualitätsstandard entsprechen und von den zuständigen Behörden vor der Zollabfertigung überprüft werden.

Einfuhr-/Ausfuhrabgaben

Die meisten Waren, die über die Grenzen Vietnams im- oder exportiert werden oder die zwischen dem Binnenmarkt und einer Zone unter Zollverschluss verschickt werden, unterliegen Einfuhr- bzw. Ausfuhrabgaben. Hiervon ausgenommen sind Transitgüter, d.h. Waren, die im Ausland aus einer Zone unter Zollverschluss exportiert wurden und Waren, die von einer zu einer anderen Zone unter Zollverschluss verschickt werden.

Die meisten Waren und Dienstleistungen, die exportiert werden, sind von der Steuer befreit. Ausfuhrzölle reichen von null bis 45 Prozent und werden vor allem auf den Free-On-Board (FOB) Preis von natürlichen Ressourcen wie Mineralien, Forstprodukten und Metalle veranschlagt.

Konsumgüter, vor allem Luxusgüter, unterliegen hohen Einfuhrzöllen, während Maschinen, Ausrüstung und Materialien für die Produktion (insbesondere wenn nicht im Inland produziert) mit niedrigen Einfuhrzöllen belegt oder sogar zollfrei sind. Die Zölle für Importe werden je nach Herkunft der Ware durch den Vorzugstarif,  den Spezial-Vorzugstarif und den Regelsatz berechnet.

Zur Zollanmeldung im Zollamt ist eine Import/ Export-Zollerklärung notwendig. Ausfuhrzölle müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Zollanmeldung entrichtet werden. Bei eingeführten Waren müssen die Einfuhrabgaben vor Eingang der Konsumgüter gezahlt werden.

Je nach Handelsbedingung legt Vietnam eine Reihe von verschiedenen Arten von Zöllen auf den Import und Export von Waren auf. Unternehmen, die detaillierte Informationen über verschiedenste Waren suchen, sollten die Website des vietnamesischen Zolls besuchen.

Importe

Vietnam erhebt auf fast jede Art von Produkten, die in das Land importiert werden, eine Steuer. Der Einfuhrsteuersatz richtet sich nach der Art des Produkts: Konsum- und Luxusgüter werden beispielsweise hoch besteuert, während Maschinen, Ausrüstungen und Rohstoffe niedrig oder gar nicht besteuert werden. Importe unterliegen Einfuhrzöllen, der Mehrwertsteuer (VAT) und gesonderte Güter der Sonderverbrauchsteuer (Special Consumption Tax – SCT). Die Steuersätze für eingeführte Waren umfassen den Vorzugsteuersatz, den Spezial-Vorzugsteuersatz und den Regelsatz:

  • Vorzugsteuersätze gelten für Waren die aus Ländern, Ländergruppen oder Gebieten stammen, auf die die Meistbegünstigungsklausel in der Handelsbeziehung mit Vietnam anwendbar ist.
  • Spezial-Vorzugsteuersätze sind auf Waren aus Ländern, Ländergruppen oder Gebieten anwendbar, die eine Bevorzugung bei der Zoll- bzw. Steuerberechnung beworben haben.
  • Der Regelsatz wird für Waren aus Ländern, Ländergruppen oder Gebieten angewendet, auf die die ersten beiden Punkte nicht anwendbar sind. Der Regelsatz ist von der Regierung auf maximal 70 % über dem Vorzugsteuersatz festgelegt worden.

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Mehrwertsteuersätze reichen von null bis zehn Prozent, wobei zehn Prozent der häufigste Satz ist. Detaillierte Informationen finden Sie in der Verordnung Nr. 83/2014/TT-BTC.

Exporte

Nur bestimmte Waren werden beim Export besteuert. Ausfuhrsteuern reichen von null bis 45 Prozent. Viele Waren unterliegen zusätzlich der Mehrwertsteuer. Darüber hinaus sieht das Gesetz für Sonderverbrauchsteuern (SCT) vor, dass Exporteure, die sonderverbrauchsteuerpflichtige Waren für den Export kaufen, die Waren jedoch im Inland verkaufen, SCT zahlen müssen. Die Ausfuhrsteuersätze für Exportgüter werden durch die Ausfuhrgebührenordnung für jedes Gut individuell festgelegt. Für das Jahr 2014 kann der Steuertarif den Rundschreiben 164/2013/TT—BTC, 17/2014/TT-BTC und 30/2014/TT-BTC entnommen werden. Jedes Mal, wenn der Steuertarif aktualisiert wird, verschickt das Finanzministerium ein neues Rundschreiben, welches das vorige Rundschreiben ergänzt oder ersetzt. Die Mehrwertsteuer auf exportierte Waren beläuft sich auf null Prozent.

Steuerbefreite Güter

Unter bestimmten Umständen sind importierte und exportierte Waren von der Steuer befreit, dazu gehören die folgenden:

  • Waren, die vorübergehend für die Wiederausfuhr importiert oder für den Re-Import exportiert werden;
  • Waren, die für die Verarbeitung für ausländische Partner importiert wurden und wieder exportiert werden oder Waren, die ins Ausland zur Weiterverarbeitung exportiert wurden, und wieder zurück nach Vietnam importiert werden;
  • Waren, die Anlagevermögen darstellen und für Projekte importiert wurden, die Investitionsanreize oder Investitionsprojekte darstellen und durch Offizielle Entwicklungshilfe (ODA) finanziert werden;
  • Waren, die im Rahmen von Erdölaktivitäten importiert werden;
  • importierte Waren für den direkten Einsatz in wissenschaftlicher Forschung und technologischer Entwicklung.
Steuerberechnung

Der zu zahlende Import-/Exportsteuerbetrag gleicht dem Volumen jeder tatsächlich ein- oder ausgeführten Ware. Diese werden in die Zollanmeldung eingetragen und mit dem Steuerberechnungspreis und dem Steuersatz der einzelnen Ware multipliziert. Den gültigen Steuersatz entnimmt man der Gebührenordnung zum Zeitpunkt der Berechnung. Die Steuerberechnungsmethoden werden nachstehend näher beschrieben:

  • zu zahlende Steuer = Volumen jedes tatsächlich ein- oder ausgeführten Artikels x Steuerberechnungspreis x Steuersatz der einzelnen Artikel zum Zeitpunkt der Berechnung
  • für Waren und Güter, die der absoluten Steuer unterliegen: zu zahlende Steuer = Volumen jedes tatsächlich ein- oder ausgeführten Artikels x absoluter Steuersatz pro Wareneinheit zum Zeitpunkt der Berechnung

Vietnams wesentliche Steuersätze

 

 

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